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Erinnerung gegen Kostenrechnung Gerichtsvollzieher

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Die neuen Vollstreckungsformulare für die Fahrnis-, Konten- und Lohnpfändung /-vollstreckung sind ein voller Erfolg. Die sind so gut, dass noch nicht einmal Ober-Gerichtsvollzieher sattelfest darin sind. Anders kann ich mir nämlich aus einer Zwangsvollstreckung die übersandte Kostenrechnung nicht erklären. Es handelte sich beim Vollstreckungsauftrag um eine einfache Zustellung des Vollstreckungstitels, nachdem der Schuldner mal wieder aus der drölften Butze geklagt wurde, denn wer es nicht schafft nen paar Kröten Hosting Rechnung zu bezahlen, zahlt auch keine Miete.

Nachdem also der Schuldner gefunden war, Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Vollstreckungstitel – und nur damit, beauftragt. Es sollte über die Amtshandlung ein Protokoll erstellt werden. Eine Ablichtung des Protokolls eines möglicherweise geleisteten Vermögensverzeichnisses wurde explizit nicht angefordert.

Und was wird gemacht? Natürlich: Es wird eine Ablichtung des Vermögensverzeichnisses erstellt und mit läppischen 33.00 € berechnet. Aber so nicht. Gegen die Kostenforderung wird nun, da es unter 200 € ist Erinnerung (sonst wäre es eine Beschwerde) am zuständigen Amtsgericht eingereicht und dort mal der Vollstreckungsauftrag vorgelegt. Ich bin gespannt ob man beim Amtsgericht Nordhorn die neuen Formulare kapiert hat.

  • Bildnachweis:
    A. R.  / pixelio.de

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